Info-Portal Alkohol und Straßenverkehr
DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat VISION ZERO UK | BG

Niedrigere Grenzwerte für Radfahrerinnen und Radfahrer?

Statistiken legen nahe, dass u.a. die 1998 eingeführte 0,5-Promille-Grenze für Kraftfahrende seither zu einem Rückgang der Zahl der verunglückten alkoholisierten Auto Fahrenden geführt hat. Dieser Rückgang war weitaus stärker als im Bereich der verunglückten alkoholisierten Radfahrenden.

Auch wenn im Schnitt nur eine/r von 23 verunglückten Radfahrenden unter Alkoholeinwirkung standen , tragen Radfahrerinnen und Radfahrer ein deutlich höheres Unfall- und Verletzungsrisiko als Autofahrende.

Experten vertreten die Meinung, dass 0,5 Promille als Gefahrengrenzwert für Radfahrende unverhältnismäßig niedrig sind, während 1,6 Promille einen Indikator für Alkoholmissbrauch darstellen. Mehr als 1,0 Promille überschreiten die Grenzen des gesellschaftlich akzeptierten Trinkens: Die Entscheidungsfähigkeit, das Trinkverhalten zu steuern oder das Fahrrad stehen zu lassen, lässt nach. Das Unfallrisiko vervielfacht sich, die Unfallfolgen sind aufgrund langsamerer Reflexe schwerer.

Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) dokumentierte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen beim Radfahren. Die Probanden absolvierten einen Parcours und wurden dabei medizinisch begleitet. So war ein moderater Anstieg der Ausfälle bis 1,0 Promille zu verzeichnen. Danach nahm die Ausfallrate deutlich zu, um jenseits von 1,6 Promille steil anzusteigen.19

1,1 Promille wären somit ein klarer und eindeutiger Grenzwert für einen Ordnungswidrigkeitentatbestand, den auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in einem Beschluss unterstützt.

 

______________________________

19 https://www.udv.de/udv/themen/radfahren-und-alkohol-78596

Beratung in Ihrer Nähe

MPU-Begutachtungsstellen