Alkoholnachweis
Mit der Neuregelung des § 24 a StVG wurde die Atemalkoholprobe als beweissicher anerkannt.
Die Atemalkoholmessgeräte der neuesten Generation messen so genau, dass sie für eine beweissichere Atemalkoholanalyse eingesetzt werden können.
Zusätzlich zur Blutprobe führt der Arzt Untersuchungen und klinische Tests durch.
Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit
Da in der Regel einige Zeit vergeht, bis der Beschuldigte beim Arzt zur Blutentnahme eintrifft, stellt sich die Frage der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit.
Die Rechtsprechung verlangt, dass die entnommenen Blutproben durch verschiedene Verfahren analysiert werden.
Trinktabellen und Geräte zur Eigenkontrolle
Faustregeln, Trinktabellen und Testgeräte sind unbrauchbar zur Eigenkontrolle der BAK.


