Verkehrsgerichtstag empfiehlt Helmpflicht für schnelle Pedelecs
Goslar, 30. Januar 2012 – Vom 25. bis 27. Januar 2012 fand in Goslar der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Rund 1.800 Juristen, Wissenschaftler und Verkehrsexperten aus ganz Europa kamen zusammen und diskutierten in acht Arbeitskreisen aktuelle Themen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsrechts. Einstimmig empfahlen die Experten eine Helmpflicht für Nutzer schneller Elektrofahrräder. Das Konzept „Shared Space“ stieß dagegen auf Ablehnung.
Bundespräsident Christian Wulff forderte in seinem Grußwort mehr Rücksichtnahme auf der Straße angesichts des zunehmenden Verkehrsaufkommens in der alternden Gesellschaft. Wulff mahnte außerdem einen verantwortungsvollen Umgang mit der mobilen Freiheit und eine nachhaltige Mobilität an. Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, rief die Autofahrer zu einer defensiven Fahrweise auf. Anstelle des Gasfußes solle der Verstand benutzt werden.
Dass neue Mobilitätskonzepte eine Anpassung der Rechtslage erfordern, zeigte der Arbeitskreis zum Thema Elektrofahrräder. Einhellig stimmten die Experten dafür, die schnelleren Pedelecs 45 als Kleinkrafträder zu behandeln und für deren Fahrer eine Helmtragepflicht zu fordern. Diese Empfehlung unterstützt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ausdrücklich. An die Hersteller erging die Forderung, geeignete Helme zu entwickeln. Pedelecs, deren Elektroantrieb eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h ermöglicht, sollen weiterhin als Fahrräder gelten. In diesem Zusammenhang sprachen die Verkehrsexperten die Empfehlung zu einer Helmtragepflicht für alle Radfahrer, insbesondere für Kinder, aus. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren seien Pedelecs grundsätzlich nicht geeignet.
Fußgänger sollen verstärkt durch verkehrsberuhigte Zonen geschützt werden. Um den Autoverkehr insbesondere in Geschäftsstraßen mit hohem Fußgängeraufkommen zu verlangsamen, empfahlen die Experten des Verkehrsgerichtstages eine Neugestaltung der Infrastruktur mit selbsterklärenden Verkehrsräumen. Das Konzept „Shared Space“, das ohne Verkehrsschilder auskommt, wurde von den Fachleuten dagegen abgelehnt. Zonen ohne Schilder, in denen Fußgänger stets Vorrang hätten, dürften nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Dies sei in den meisten Städten jedoch nicht umsetzbar.
Geht es um krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit, sollen Ärzte künftig Patienten anzeigen, wenn diese sich trotz schwerer, die Fahrtüchtigkeit einschränkender Erkrankung hinter das Steuer setzen. Derzeitige gesetzliche Regelungen in diesem Bereich sind den Experten zufolge nicht zufriedenstellend und müssten aktuellen medizinischen Erkenntnissen angepasst werden. So seien etwa Herzkranke nicht automatisch fahruntüchtig. Vielmehr müsse die Situation differenziert betrachtet werden, wie es auch das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) vorsehe. Anzustreben seien außerdem wissenschaftliche Untersuchungen in Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachgesellschaften sowie Studien zur Unfallhäufigkeit bei krankheitsbedingten Einschränkungen.
Alle Empfehlungen des 50. Verkehrsgerichtstages im Originalwortlaut finden Sie auf der Webseite der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. unter www.deutsche-verkehrsakademie.de.

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