Cannabiskonsum wird legalisiert – aber nicht im Straßenverkehr

Zur Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April sagt Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR):

„Auch ab dem 1. April 2024 gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht. Der Konsum von Cannabis ist zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht. Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswid­rigkeit vor. Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Drogenfahrten mit Fahrauffälligkeit und Aus­fallerscheinungen sind die Konsequenzen noch härter: Man kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und mindestens zwei Punk­ten rechnen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bzw. ein medizinisches Gutachten kann angeordnet werden. Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“

Weiterführende Informationen

>> Offener Brief an den Bundesverkehrsminister (pdf)